Falsche Vearbeitung von Industrieparkett

Der Rat eines Anwendungstechnikers kann vor Schaden bewahren

Hochkantlamellen-Parkett – auch Industrieparkett genannt – liegt im Trend. Das nicht genormte Produkt erfordert eine besondere Beachtung bei der Verarbeitung.

Nicht nur dann, wenn es (wie in diesem Fall) auf einer Fußbodenheizung hinter einer über zwei Stockwerke führenden Glasfront, die nach Südwesten ausgerichtet ist, verlegt werden soll (Bild 1).

Bild 1
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Auf einer Fläche von ca. 300 m2 wurde die mit einer Warmwasser-Fußbodenkonstruktion ausgestattete Calciumsulfat-Fließestrichfläche mit Industrieparkett in der Holzart Eiche ausgestattet. Die Estrichoberfläche wurde nicht gespachtelt, sondern nur geschliffen, gereinigt und grundiert. Die Hochkantlamellen wurden mit einem handelsüblichen Parkett-Dispersionsklebstoff verklebt.

 

Der Klebstoffauftrag erfolgte mit einem Zahnspachtel der Größe TKB B3. Die Industrieparkett-Oberfläche wurde fachgerecht geschliffen und weißpigmentiert geölt. Bereits mit Beginn der ersten Heizperiode hat der Bauherr vereinzelt und in Gruppen aus der Oberfläche hochstehende Lamellen beanstandet.

Feststellungen

Das verwendete Industrieparkett ist mit den Maßen 10 x 10 x 250 mm ungewöhnlich. Hochkantlamellen-Parkett besteht im Regelfall aus Mosaikparkettlamellen, die mit der Schmalseite nach oben streifenweise verlegt werden. Mosaikparkettelemente sind in der DIN EN 13488 genormt und werden hinsichtlich der Maße mit einer Dicke von 8 mm sowie einer Breite von ≤ 35 mm und einer Länge zwischen 115 bis 165 mm beschrieben. Die Standardform 8 mm dicker Mosaikparkettlamellen ist mit circa 23 x 160 mm bekannt.

Selbstverständlich sind bei dem nicht genormten Industrieparkett auch andere Maße bekannt, wobei das vorgefundene Maß (10 x 10 x 250 mm) nicht unbedingt Standard ist.

Die Überprüfung der Parkettfläche zeigte, dass vielzählige, auch zum Teil im größeren Umfang vorhandene, akustisch hohl liegende Flächenbereiche vorliegen, wie beim Abklopfen der Oberfläche deutlich wurde. Was darauf hinweist, dass zum Teil kein ausreichender, kraftschlüssiger Verbund zum Untergrund hingehend vorliegt.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung wurde innerhalb des über zwei Stockwerke verglasten Raumes eine Lufttemperatur zwischen 27 und 34 °C gemessen und die relative Luftfeuchte mit 40,7 % festgestellt. Das Industrieparkett zeigte im Fensterbereich eine Oberflächentemperatur zwischen 31,1 und 32,1 °C bei einer zur Messzeit vergleichsweise hohen Holzfeuchte von 9,1 bis 9,5 % (Bild 2).

Bild 2
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Bei der gegebenen Außentemperatur von 7,5 °C war damit zu rechnen, dass sich bei niedrigen, möglicherweise Frosttemperaturen und klarem Wetter – also bei direkter Sonneneinstrahlung, das Klima innerhalb des Raumes infolge des notwendigen Betriebs der Fußbodenheizung in Hinblick auf das vorhandene Industrieparkett extrem ungünstig entwickelt. Das heißt, dass die Lufttemperatur zwangsläufig höher und bei kalter Witterung – also bei Temperaturen im Außenbereich unterhalb des Gefrierpunktes – auch die relative Luftfeuchte geringer ist. Zwangsläufig ist mit zunehmender Trocknung, letztlich Untertrocknung des Industrieparketts zu rechnen.

 

Während bei dem kleinen Format von 10 x 250 mm die infolge des Schwindens gegebenenfalls entstehenden Fugen bei der weißpigmentiert geölten Oberfläche eher gering ausfallen, ist damit zu rechnen, dass einzelne Lamellen/Stäbe, die nicht ordnungsgemäß geklebt sind, sich aus der Verlegeeinheit „herausdrehen“ und, wie in diesem Fall festgestellt, einseitig hochstehen und bei Druckbeanspruchung federn.

Details zur Klebung

Der Parkett-Dispersionsklebstoff wurde mit einer zum Teil über 50 % abgebrauchten Zahnspachtel der Größe TKB B3 verarbeitet (Bilder 3 bis 7).

Bild 3
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Bild 4
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Bild 5
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Bild 6
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Bild 7
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Die Verarbeitungshinweise geben für Mosaikparkett die Zahnung B3 mit einem Klebstoffverbrauch von 700 bis 900 g/m2 vor und bei Hochkantlamellen-Parkett die Zahnung B11 mit einer Klebstoffauftragsmenge von 900 bis 1.100 g/m2. Nachvollziehbar war, dass ein Klebstoff-Zahnspachtel der Größe TKB B3 verwendet wurde, wobei der Riefenabstand zum Teil mit rund 5,0 mm festgestellt wurde, obwohl die Zahnbrückenbreite eines Spachtels der Größe B3, die den Abstand zwischen den Riefen bildet, nur 3,4 mm beträgt. Infolgedessen war eindeutig ein abgebrauchter Zahnspachtel verwendet worden, so dass eher eine Klebstoffauftragsmenge von circa 500 g/m2 erfolgte.

 

Die Oberfläche des eingebauten, flächenbeheizten Calciumsulfat-Fließestrichs zeigte eindeutig, dass auf kurzem Nennmaßbereich sowohl buckelartige Erhöhungen als auch kuhlenartige Vertiefungen vorlagen, die dazu geführt haben, dass das Industrieparkett nicht flächig geklebt werden konnte.

Einerseits haben die ohnehin zu kleinen Klebstoffriefen im Bereich von Vertiefungen nicht kontaktiert und andererseits lagen die einzelnen Parkettlamellen auf den Hochpunkten auf, so dass die herauskragenden Enden ebenfalls keinen ausreichenden Kontakt erreichten (Bilder 8 bis 10).

Bild 8
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Bild 9
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Bild 10
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Benetzung
  • Den allgemein anerkannten Regeln des Fachs entsprechend ist aufgrund der zulässigen Ebenheitstoleranzen entsprechend DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ eine hundertprozentige Benetzung/Klebung sowohl bei Mosaikparkett als auch bei Industrieparkett nicht erreichbar.
  • Die ausreichende Klebung wird mit der unteren Grenze der Klebstoffbenetzung von 60 Prozent der Fläche definiert, wobei zu berücksichtigen ist, dass hiermit nicht gemeint ist, dass circa zwei Drittel der Fläche einzelner Parkettlamellen eine funktionsfähige Klebung aufweisen müssen und das dritte Drittel lose liegen darf. Vielmehr ist mit der sechzigprozentigen Flächenbenetzung der Rückseite der Parkettlamellen die Summe der flächig erforderlichen Adhäsionspunkte gemeint.
  • Wäre die Benetzung bzw. Klebung einzelner Parkettlamellen tatsächlich nur einseitig, ist für jeden nachvollziehbar, dass im Zuge einer Feuchtewechselsituation einzelne Parkettlamellen nicht nur schwinden, sondern auch in Abhängigkeit der Lage der Jahresringe und möglicherweise vorhanden Äste in vertikaler, d. h. senkrechter Richtung verformen.
  • Die Verwendung von Sonderzahnung wie B11 mit einer breiteren Zahnbrückenbreite und daraus folgend einer höheren Klebstoffriefe kann vorhandene, zulässige Unebenheiten nach DIN 18 202 großflächiger überbrücken, so dass dann auch eine flächigere Benetzung, letztlich bessere Klebung der Parkettlamellen gewährleistet ist.
Fazit

Bei Auftragsannahme und Planung von Parkettflächen auf Fußbodenheizung unmittelbar hinter Glasfensterfronten, sollte der Auftragnehmer für Parkettarbeiten bei Kenntnis der Situation der Hinweispflicht genüge tun und auf die physikalischen Grenzen der Materialien hinweisen.
In diesem Fall wäre primär eine zusätzliche Spachtelung/Egalisierung des Untergrundes zielführend für eine flächige Klebung des Industrieparketts gewesen, wobei auch bereits eine ausreichende Klebstoffauftragsmenge auf jeden Fall schadensminimierend gewirkt hätte.
Die Wahl eines 1- oder 2-Komponenten-Polyurethan-Parkettklebstoffs, einhergehend mit ausreichender Auftragsmenge, dürfte in diesem Fall die notwendige Sicherheit geben, um ausgeprägte Schäden bei der zwangsläufig sich ergebenden klimatischen Wechselwirkung nicht erst entstehen zu lassen.
Objekte dieser Art sind ein Beispiel dafür, dass es nicht nur empfehlenswert, sondern eher notwendig ist, die technischen Dienste und Objektberatungen der Verlegewerkstoffindustrie in Anspruch zu nehmen.