Eindruckstellen auf den Zahn gefühlt

Neues TKB-Merkblatt „Zahnleisten“ könnte Eindruck-Problematik beenden

Wissen Sie, was passiert, wenn Sie statt einer A2-Zahnleiste eine B2-Leiste zum Klebstoffauftrag verwenden? Bestenfalls machen Sie damit den Lieferanten des Klebers reich, schlechtestenfalls geht die ganze Verlegung in die Hose, fast unausweichlich müssen Sie mit Eindruckstellen rechnen. Natürlich werden Sie sagen, dass eine solche Verwechslung ausgeschlossen ist, aber was, wenn Sie es gar nicht wissen?

Eindruckstelle in einem im Haftklebeverfahren verlegten PVC-Belag unter einem Pflegebett
Eindruckstelle in einem im Haftklebeverfahren verlegten PVC-Belag unter einem Pflegebett

Bereits vor drei Jahren veröffentlichten wir hier an gleicher Stelle (RZ 8/2004) die wichtigsten Ergebnisse einer zu diesem Zeitpunkt schon länger währenden Untersuchung über Toleranzen bei Zahnspachteln zum Klebstoffauftrag.

Zum Erschrecken der gesamten Branche ging aus den Untersuchungen des IFR Köln hervor, dass Zahnleisten mit der gleichen Bezeichnung fast 50 Prozent Unterschied bei der aufgetragenen Klebstoffmenge aufwiesen.

In der Praxis würde dies ungefähr den oben beschriebenen Fall des Vertauschens einer A2- mit einer B2-Zahnung bedeuten.

Damit nicht genug, stellte Richard A. Kille fest, dass die zum Teil enormen Unterschiede die Toleranzen des damals gültigen TKB-Merkblattes 6 „Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten“ (Stand Mai 2000) nicht einhielten.

Gesprächen mit der Klebstoff-, Belags- und Werkzeugindustrie sowie den Verbänden folgte Killes Vortrag „Kann der Einsatz der richtigen Zahnspachtel zu Reklamationen führen?“ auf der TKB-Tagung 2005 mit entsprechender Resonanz aus der gesamten Fußbodenbranche.

Dr. Roland Krieger, Vorsitzender der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB), setzte unmittelbar die Überarbeitung des „Zahnleisten-Merkblattes“ mit Priorität auf die TKB-Tagesordnung. Ein Arbeitskreis unter der Führung Killes nahm sich des Themas an und konnte im Mai dieses Jahres die Neufassung des Merkblattes präsentieren.

TKB-Merkblatt 6: Was ist neu?

„Eine gute Klebstoff-Spachtelzahnung ist nicht für ‚billiges Geld‘ zu haben, wenn die Qualität des Federstahls, die Dicke und die Präzision der Zahnungen gemäß TKB-Merkblatt 6 eingehalten werden sollen“, nennt Kille die wichtigste Erkenntnis seiner Zahnleisten-Untersuchung.

So ist auch im neuen Merkblatt unter dem Punkt 2.4 angegeben, dass Zahnleisten (die nach diesem Merkblatt ausgewiesen werden) aus Federstahl mit einer Mindesthärte von 46 HRC oder höherwertig gefertigt werden müssen.

Zum Vergleich: Der Stahl eines „normalen“ Küchenmessers hat eine Härte von 50 bis 60 HRC. (HRC ist die gebräuchliche Maßeinheit für die Härte technischer Oberflächen. Das Kürzel steht für Hardness Rockwell Cone.) Zudem soll die Dicke des Stahlblechs 0,5 mm nicht unterschreiten.

Deutlich komprimierte Klebstoffriefen im Druckstellenbereich
Deutlich komprimierte Klebstoffriefen im Druckstellenbereich

 

Besonders wichtig für die dokumentierte Güte der Zahnleisten ist deren einheitliche Kennzeichnung: Werden Spachtelzahnungen mit dem Qualitätsmerkmal gemäß „TKB-Merkblatt 6“ oder gemäß „TKB“ ausgelobt, müssen diese Zahnleisten in Zukunft den Namen des Herstellers, der TKB-Zahnnummer und des Herstellungsjahres tragen.

Kaum zu glauben: Beide Zahnleisten wurden mit A2 ausgezeichnet
Kaum zu glauben: Beide Zahnleisten wurden mit A2 ausgezeichnet


Im Herbst 2007 werden daher die Berufsverbände Zentralverbandverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVPF), Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) und Bundesverband Estrich und Belag (BEB) mit gemeinsamer Ansprache auf die Hersteller und Händler von Klebstoff-Spachtelzahnungen zugehen, um dieses Leistungsversprechen abzuverlangen. „Nur so ist sichergestellt, dass die bodenlegenden Handwerkszweige und Gewerbe zuverlässig Klebstoff-Spachtelzahnungen erhalten, die insbesondere bei den kleinen Zahnungen (A1, A2 etc.) wesentlichen Einfluss auf das Gelingen der Klebung eines elastischen Bodenbelages sowie den späteren Gebrauch ausüben“, fordert Kille zum Umdenken bei Industrie und Handwerk auf, Zahnleisten nicht mehr nur als „durchlaufenden Posten“ zu sehen, sondern als hochwertiges Werkzeug, das wesentlichen Einfluss auf das Gelingen einer Belagsverlegung hat.

Nebenwirkungen und Risiken

Neben der Diskussion um die Toleranzen der Klebstoff-Spachtelzahnungen entbrannte auch im Hinblick auf die Frage zur Klebstoffauftragsmenge (nach Kille: so viel Klebstoff wie nötig, so wenig Klebstoff wie möglich) eine Diskussion zum Thema Nassklebung und Haftklebung elastischer Bodenbeläge. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Begriffe wie „harte Klebstofffuge“ und „weiche Klebstofffuge“ präzisiert und der Einsatz von Fasern in Dispersionsklebstoffen praktiziert.

Über die Diskussion von Einlege- und Ablüftezeiten, insbesondere im Hinblick auf die Nassklebephase, kam dann erneut die Frage zum definiert saugfähigen Untergrund und der ausreichend dicken Spachtelung von im Mittel > 2,0 mm in den Vordergrund. Ebenso wie die Notwendigkeit der Egalisierung von Untergründen mit selbstverlaufenden/nivellierenden Spachtelmassen bei Anwendung von Flächenrakeln.

Nassklebung legt zu

Die aus Sicht Killes in früherer Zeit bestimmende Haftklebung (über 80 %), insbesondere bei der Verlegung von PVC-Designbelägen, kam in die Diskussion: Klassische, als Haftklebstoff angepriesene Dispersionsklebstoffe entdeckten, wenngleich immer vorhanden und erwähnt, die Nassklebung neu. Zudem wurden Dispersionsklebstoffe zur Nassklebung mit höherer Scherfestigkeit/Endfestigkeit entwickelt und haben sich zwischenzeitlich bewährt.

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1 + 2 Beim Nassklebeverfahren wird unmittelbar nach dem Klebstoffauftrag der Belag eingelegt und die Fläche danach nicht mehr betreten

Das ausreichend dicke Spachteln zur Herstellung eines definiert saugfähigen Untergrundes ist gleichermaßen kein Wunschdenken mehr, sondern bei der Klebung von Kunststoff-Bodenbelägen mittlerweile Standard – wenngleich zwischendurch der ein oder andere eines Besseren belehrt werden muss.

Was kann der Bodenleger tun?
  • Kompetente, klare und wahre Kundenaufklärung, Stichwort: Möbelfüße und Rollen sowie Druckverteilung
  • Herstellung eines ebenen, saugfähigen Untergrundes durch Aufbringen einer schleifbaren, zementären Spachtelmasse 2 bis 3 mm dick
  • Reinigungsschliff des gespachtelten Fußbodens inklusive Staubabsaugung
  • Verwendung eines für das Bodenbelagmaterial geeigneten emissionsarmen Dispersions-Nassklebstoffes bei Einsatz der neuen TKB A2-Zahnung (180 mm breit/lang) gemäß TKB-Merkblatt Nr. 6
  • Verlegetechnik wie Fliesen- und Parkettleger, d. h., nicht auf dem frisch geklebten Boden hantierend (Verwendung von einer 3-kg-Handandruckwalze)
  • Einpflegen der Bodenbelagoberfläche, sofern es einer Einpflege bedarf, mit einer Matt-Pflegebeschichtung
  • Nutzungsaufnahme frühestens nach 72 Stunden
TKB-Merkblatt 6
  • Im Mai 2007 wurde das überarbeitete TKB-Merkblatt 6 „Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten“ vorgestellt, es ersetzt die Fassung vom Mai 2000.
  • Das Merkblatt kann in gedruckter Form für einen Euro beim Industrieverband Klebstoffe e.V., Düsseldorf, erworben oder unter www.klebstoffe.com als PDF heruntergeladen werden.
Fazit

Insgesamt hat das vom IFR Köln „angeschobene“ Thema zur Frage der Ursache bleibender Eindruckstellen geklebter, elastischer Bodenbeläge einiges bewegt in der Branche.

Mit dem Erscheinen des neuen TKB-Merkblattes 6 „Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten“ ist das Thema – mit Fokus auf die „Zahnleisten-Problematik“ – nun abgerundet. Der wachsame Bodenleger ist heute bei Beachtung der allgemein anerkannten Regeln des Fachs in der Lage, Kunststoff-Bodenbeläge und insbesondere PVC-Designbeläge so zu verlegen, dass diese bei ordnungsgemäßer Nutzung im Gebrauch über Jahre ein optisch einwandfreies Erscheinungsbild zeigen und bleibende Eindruckstellen zur Ausnahme gehören. Das Know-how, die Mittel und das Werkzeug stehen jedem Bodenleger zur Verfügung.

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Ab sofort sieht eine neue A2-Zahnung nach TKB-Merkblatt 6 anders aus.
Für alle Zahnleisten ist die Kennzeichnung Hersteller/Größe/Herstellungsdatum Pflicht geworden