BEB-Merkblatt Untergrundprüfung

Die Neuauflage des bewährten Hinweisblattes gehört zur Pflichtlektüre

Das vom Bundesverband Estrich und Belag (BEB) gemeinsam mit dem Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik sowie dem Bundesinnungsverband Parkettleger-Handwerk und Bodenleger-Gewerbe Bonn im Februar 2002 herausgegebene Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen; Verlegen von elastischen, textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster; Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen“ ist in Sachen Fußbodentechnik mittlerweile eine gern zitierte Quelle zur Darstellung anerkannter Regeln des Fachs. Bereits mit der Ausgabe Februar 2002 zeigte das Merkblatt umfassend und detailreich dem fachversierten boden- und parkettlegenden Handwerker mit kurzen und klaren Hinweisen, „wo der Weg hingeht“, wenn es darum geht, Untergründe zu beurteilen und vorzubereiten, um Bodenbeläge zu verlegen. Mit Stand Oktober 2008 liegt eine überarbeitete Neuauflage des Merkblattes vor, das wir auf inhaltliche Neuerungen gelesen und mit der „alten“ Version verglichen haben.

Neuheiten im Detail

1.2 Besondere Hinweise für den Planer
Mit dem Hinweis, dass der Planer im LV die Angaben auch in Sachen Bindemittel und Zusätze zum Beispiel beschleunigte Estriche auszustatten hat, ist dem Auftragnehmer gedient. Auch, dass im LV der Hinweis geben werden muss, wie und in welcher Art und Form zum Beispiel Sperrschichten gegen Wasserdampf innerhalb der Fußbodenkonstruktion berücksichtigt wurden, ist hilfreich.

Tipp:
Wenn der Planer diese und die weitergehend in dem Merkblatt genannten Angaben nicht macht, hat der Auftragnehmer entsprechend seiner Sorgfalts- und Hinweispflicht nachzufragen.

2.1.2 Alte Untergründe und vorhandene Bodenbeläge
In dem neuen Merkblatt wird in Sachen Altuntergründe und vorhandene Bodenbeläge nichts beschönigt: Grundsätzlich werden diese klar und deutlich als nicht normengerecht definiert. Eindeutig ist auch der Satz: „Dies gilt sinngemäß auch für alte Spachtelmasse- und Klebstoffschichten. Diese sind zu entfernen“. Auch die Aussage, dass bei Bodenbelagsarbeiten auf Nutzböden, insbesondere bei Verwendung von Dispersionsprodukten, Gerüche entstehen können, ist ebenso klar hervorgerufen wie der Hinweis, dass der Bodenleger den Auftraggeber auf diese Gefahr hinzuweisen hat.

2.3.1.3 Dünnschichtheizsysteme/Mikroheizungssysteme

Diese Rubrik ist neu und weist darauf hin, dass es Dünnschichtheizsysteme/Mikroheizsysteme gibt, die sowohl zur Flächenheizung als auch zur Flächenkühlung dienen.

Tipp:
Praktische Erfahrungen mit den relativ neuen Systemen, insbesondere in Sachen physikalische Auswirkung auf die Bodenbeläge, sind derzeit begrenzt. Es wird abzuwarten sein, ob es zum Beispiel bei der Flächenkühlung im Sommer zu Tauwasser-Niederschlägen auf Fußbodenoberflächen wie Laminat oder Parkett kommen kann.

2.3.2 Oberflächentemperatur, Wärmedurchlasswiderstand des Bodenbelages
Mit dem Hinweis, dass entsprechend DIN 1264-2 die Oberflächentemperatur einer Fußbodenheizung maximal 29 °C betragen darf, wird klar beschrieben, dass Bodenbeläge, insbesondere Holzfußböden, zu prüfen sind, ob das Material für die vorgesehenen Oberflächentemperaturen geeignet ist.

Tipp:
Ältere Fußbodenheizungen können mit höheren Vorlauftemperaturen und daraus resultierend auch höheren Oberflächentemperaturen arbeiten. Im Zuge von Renovierungsmaßnahmen und einem Belagswechsel ist darauf zu achten, dass der Bodenbelag für diese erhöhte Oberflächentemperatur geeignet ist.

2.4.2. Höhenlage des Untergrundes an anschließende Bauteile

Sehr hilfreich und mit einer klaren Aussage definiert, wird beschrieben, dass nach dem anerkannten Stand der Technik eine höchstzulässige Abweichung von 4 mm statthaft ist. Für behindertengerechtes Bauen sind 2 mm als maximal zulässig ausgewiesen.

Tipp:
Infolgedessen kann der Bodenleger davon ausgehen, dass im Rahmen zusätzlicher Maßnahmen – d. h. gesondert zu vergütender Ausgleichsarbeiten – die Möglichkeit besteht, z. B. in Türlaibungen zwischen unterschiedlichen Bodenbelagsarten die maximale Höhenanschlussdifferenz auf 2 mm zu begrenzen.

2.4.3 Ebenheits- und Winkelabweichungen

Dass der Bodenleger, wenn ganz offensichtlich die Erfordernis besteht, Ebenheitsabweichungen nach DIN 18 202 zu prüfen hat, ist bekannt. Das neue BEB-Merkblatt nimmt zunehmend den Bodenleger auch in Sachen Winkelabweichungen und der diesbezüglichen Prüfung in die Pflicht. Aber: Für den Raumausstatter gehört das Thema Winkelabweichungen in Bauwerken zum Tagesgeschäft, beispielsweise bei Aufmaß und Montage von Dekorationen, um sicherzustellen, dass diese auf ganzer Front einen gleichbleibenden Abstand zur Fußbodenoberfläche aufweisen.

Tipp:
Unabhängig davon ist voranzustellen, dass der Auftragnehmer davon ausgehen kann, dass sowohl die Deckenkonstruktion als auch die Fußbodenkonstruktion und Wände innerhalb einzelner Räume von dem Vorunternehmen fach- und normengerecht hergestellt wurden und die Leistung vom Auftraggeber beanstandungsfrei abgenommen wurde.

2.4.6 Feuchte/Belegreife

Ein wichtiger Hinweis ist neu: „Bei schnelltrocknenden, beschleunigten sowie neuartigen Estrichsystemen sind der Feuchtegrenzwert für die Belegreife und die Messmethode vom Hersteller, dem Planer/Bauherrn verbindlich schriftlich mitzuteilen. Diese Vorgaben sind vom Planer/Bauherrn dem Bodenleger weiterzugeben.“

Tipp:
Elektrische Messgeräte können zum Aufspüren der feuchtesten Stelle verwendet werden. Sie liefern jedoch im Allgemeinen nur orientierende Werte. Auf der Baustelle sind Feuchtemessungen mit CM-Gerät maßgebend (Bild 1-2).

Bild 1
Bild 1
Bild 2
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3.0 Verlegewerkstoffe

„Die erforderlichen Materialien müssen für den Einsatzzweck nachweislich geeignet und untereinander verträglich sein.“ Dieser Satz unterstreicht den Grundsatz Vorstrich, Spachtelmasse und Klebstoff sind von einem Hersteller systembezogen zu verwenden und müssen in Kombination mit dem Bodenbelag funktionieren.

3.2 Spachtelmassen/Ausgleichsmassen

Galt früher im Regelfall die Ansage zur stuhlrollenfesten Spachtelung muss die Dicke > 1 mm betragen, wird nun deutlich darauf hingewiesen, dass eine optimale Saugfähigkeit erst mit einer Schichtdicke von 2 mm erreicht wird.

6.1 Verlegebedingungen

Die Definition der Verlegebedingungen mit 15 °C Oberflächentemperatur des Untergrundes, bei Fußbodenheizung zwischen 18 und 22 °C und einer Lufttemperatur von 18 °C, hat sich nicht geändert. Neu und praxisorientiert ist folgende Aussage: „Außerdem sollte die relative Luftfeuchte zwischen 40 % und 65 % liegen. Davon abweichende Werte sind im Bereich 35 % bis 75 % möglich, wenn die Verlegeempfehlungen der Verlegewerkstoff- und Bodenbelaghersteller dies ausdrücklich zulassen und die Temperaturen in den oben genannten Bereichen liegen.

Tipp:
Sollte es weiterhin Hersteller von Verlegewerkstoffen geben, die die grundsätzliche Voraussetzung bedingen (so wie im „alten“ Merkblatt von 2002 empfohlen), dass die raumklimatischen Bedingungen 3 Tage vor Beginn der Vorarbeiten und bis zu 7 Tage nach Fertigstellung nachweislich beizubehalten sind, da ansonsten die Verlegwerkstoffe nicht funktionieren, werden voraussichtlich das Nachsehen haben, denn solche Anforderungen sind praxisfremd.

6.5 Randfuge
Die Detailausführung einer Randfuge wird in dieser Rubrik sehr genau beschrieben und auch der Anspruch, dass überstehende Randstreifen keinesfalls vor dem Spachteln abgeschnitten werden dürfen, da ansonsten ein neuer Randstreifen eingebaut werden muss. Zudem erfährt der Bodenleger Unterstützung zu manch leidlicher Reklamation: „Darüber hinaus sind Absenkungen der Fußbodenkonstruktion aufgrund lastabhängiger Zusammendrückung der Dämmstoffe möglich. Deshalb sind Spaltbildungen und Höhenversätze zwischen Wandanschluss/angrenzenden Bauteilen und Bodenbelag oder Fugenmassen nicht zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar, wenn die maximale zulässige Feuchte vor der Verlegung nachweislich eingehalten wurde.

Tipp:
Nacharbeiten in diesem Bereich sind Wartungsarbeiten.

6.8 Spachtelmassen/Ausgleichsmasse
Endlich wird insbesondere bei elastischen Bodenbelägen das Aufbringen der Spachtelmasse mittels Rakeltechnik empfohlen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass dickere Schichten eine längere Austrocknungszeit erforderlich werden lassen.

7. Anschlüsse, Profile und Fußleisten
Wichtig: „Starre Sockelleistensysteme können aufgrund der zulässigen Ebenheitsabweichungen nicht immer fugenlos angepasst werden.“

Tipp:
Wie schon unter 6.5 beschrieben, handelt es sich also bei der Fugenbildung durch Randabsenkung nicht um eine Reklamation, sondern um Wartungsmaßnahmen.

BEB-Arbeits- und Hinweisblätter

Der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) gibt regelmäßig Merkblätter zu diversen Fachthemen heraus, die kontinuierlich überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst werden.

Derzeit liegen über 40 Arbeits- und Hinweisblätter u. a. zu folgenden Themen vor: Abdichtungen, Estriche, Untergründe, Fugen, Bodenbeläge sowie gewerkeübergreifende Prüfungen. Eine exakte Übersicht findet man unter www.beb-online.de.

Das Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen; Verlegen von elastischen, textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster; Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen“, Stand Oktober 2008, kann für 9,50 Euro zuzüglich 7 % MwSt., Porto und Verpackung beim BEB bestellt werden.
Bundesverband Estrich und Belag e. V.
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
Telefon: 0 22 41 / 3 97 39 60
Telefax: 0 22 41 / 3 97 39 69
info@beb-online.de

Fazit

Diejenigen, die sich häufig mit dem Thema Fußbodentechnik und dem Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster befassen, sollten die Arbeits- und Hinweisblätter des Bundesverband Estrich und Belag (BEB), zu ihrem Fachwissen zählen.

Das Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen …“, Stand Oktober 2008 gehört als Standardwerk bei jedem Boden- und Parkettleger zur notwendigen Fachliteratur.