Die Bedeutung der Tür für den Bodenleger

Nichts ist für den Bodenleger selbstverständlicher, als bei Planung, Aufmaß oder Ausführung seiner Arbeiten die Zimmer- und Haustüren im Blick zu haben. Wie selbstverständlich werden je nach Erfordernis Türblätter angehoben oder gekürzt, Anrampungen gespachtelt, Profile in der Laibung gesetzt oder Zargen unterschnitten. So, dass die Tür in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wird und die Belagsverlegung technisch und optisch einwandfrei erfolgen kann. Auch wenn im überwiegenden Maß diese Arbeiten korrekt ausgeführt werden, wissen die wenigsten, welche Regeln und Vorgaben hierfür gelten.

Die „Bodenluft“

Sprechen wir umgangssprachlich vom „Luftspalt“ zwischen der Bodenbelagoberfläche und der Unterkante des Türblatts, meinen wir die fachlich korrekt bezeichnete „Bodenluft“. Diese sollte nach allgemeinem Verständnis gerade so hoch sein, dass die Tür im geschlossenen Zustand keinen störenden Lichteinfall durch den „Spalt“ zulässt und dass sich das Türblatt über den gesamten Öffnungsradius frei über den Bodenbelag bewegen kann.

Die sogenannte „Bodenluft“ ist in der Fertigungsnorm DIN 18 101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz – Gegenseitige Abhängigkeit der Maße“, Ausgabe 8/2014, definiert. Zur besseren Verständlichkeit der dort gemachten Angaben lohnt ein Blick in den Kommentar zur DIN 18 202 „Zulässige Maßabweichungen im Rohbau und Ausbau“, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013. Unter der Überschrift „Luftspalt zwischen Türblatt und Bodenfläche“ heißt es: „Für den unteren Luftspalt wird in den Erläuterungen zur DIN 18 101 ein rechnerisches Nennmaß von sieben Millimetern angegeben. Dieser Wert ergibt sich aus den Maßen für gefälzte Türblätter und Türzargen nach DIN 18 101, Tabelle 1…“ Diesbezüglich wird ergänzend zum Kommentar in den „Bautabellen zur DIN 18 202, Toleranzen kompakt“, 2. Auflage 2009, folgender Satz geprägt: „In der Praxis sollen die Zargen und Türblätter beim Einbau so nach dem Fußboden ausgerichtet werden, dass ein unterer Luftspalt von circa vier bis zehn Millimetern verbleibt.“

Demzufolge erscheint ein Nennmaß im Mittel von 7 mm als Richtmaß für den Luftspalt zwischen Türblatt und Bodenfläche praxisnah. Unter rein optischen Aspekten ist dieser Wert vor allem im geschlossenen Zustand der Tür maßgeblich. Aber auch bei geöffneter Tür sowie über die gesamte Strecke des Öffnungsradius‘ darf die Funktion nicht durch Schleifen beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls muss hier also im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein Kompromiss gefunden werden.

Verlegerichtung

Ebenso wichtig wie die korrekte „Bodenluft“ sind die Vorgaben zum Belagswechsel in Türlaibungen. Im „Kommentar zur ATV DIN 18 365 Bodenbelagarbeiten“, 2017, heißt es unter Punkt 3.4.6 unter anderem: „An Türübergängen, zum Beispiel zwischen Flur und Raum, ist die Naht geradlinig unter dem Türblatt auszuführen, sie ist dann bei geschlossener Tür nicht sichtbar. Ein Abdecken der Naht mit nicht konstruktionsbedingten Profilen ist normalerweise nicht vorgesehen.“ Und weiter: „Bei angrenzenden Bodenbelägen unterschiedlicher Konstruktion und Art ist der Einsatz von dafür geeigneten Profilen empfehlenswert.“ In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass Glastüren und Glaswände besondere Vorgaben mit sich bringen. Der Kommentar führt hierzu an unterschiedlichen Stellen aus, dass „Bahnen innerhalb einer Raumeinheit, auch in Nischen und Türöffnungen, in gleicher Produktions-Richtung verlegt werden.“ Ergänzend hierzu heißt es, dass „die Raumeinheit grundsätzlich in der Tür unter dem Türblatt, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – zum Beispiel bei Glastüren, flexiblen Wänden, Schiebetüren – endet.“

1. „Bodenluft“
Im Mittel 7 mm für den Luftspalt zwischen Türblatt und Bodenfläche sind praxisnah. Auf dem Foto ist der Spalt bei geschlossener Tür zu groß

2. „Bodenluft“
Da das Türblatt auch im geöffneten Zustand und über den gesamten Öffnungsradius freigängig sein muss, ist das Maß der „Bodenluft“ möglicherweise zu vermitteln

3. Belagswechsel
An Türübergängen zwischen zwei Räumen ist die Naht geradlinig unter dem Türblatt in der Türlaibung auszuführen

4. Belagswechsel
Bei geschlossener Tür soll die Naht nicht sichtbar sein, bei verschiedenen Belagsarten können Profile verwendet werden

5. Verlegerichtung
Bodenbeläge sollen innerhalb einer Raumeinheit richtungsgleich verlegt werden. Eine Raumeinheit endet für gewöhnlich an der Tür. Flächen, die durch Glastüren und -wände oder temporäre Raumteiler getrennt werden, sind als eine Raumeinheit zu sehen, müssen also auch richtungsgleich verlegt werden. Gegebenenfalls sind Absprachen mit dem Auftraggeber zu treffen.

Das sagt die Norm

Aussagen zur „Bodenluft“ werden in der DIN 18 101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz – Gegenseitige Abhängigkeit der Maße“, Ausgabe 8/2014, gemacht.

Für die praktische Umsetzung verdeutlicht der Kommentar zur DIN 18 202 „Zulässige Maßabweichungen im Rohbau und Ausbau“, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013, anschaulich die Toleranzen.

Der neue „Kommentar zur ATV DIN 18 365 Bodenbelagarbeiten“, 2017, gibt in mehreren Kapiteln Auskunft darüber, wie ein Belagswechsel im Übergang von zwei Raumeinheiten zu erfolgen hat.

Fazit

Das einwandfreie Arbeiten an einer Tür ist keine Hexerei, und dennoch gibt es einige Eckpunkte zu beachten. Neben den bereits genannten können zudem besondere Gegebenheiten, beispielsweise bei Türen vor Feuchträumen oder bei Schallschutztüren, andere Maßnahmen erforderlich machen.

Tipp: Werkseitig sind Türblätter an der Unterseite glatt, beschichtet oder lackiert. Werden diese nun gekürzt, kann die raue Schnittkannte dazu führen, dass sich Aerosolschmutz im Luftzug unter der Tür verwirbelt und als Ablagerung auf dem Bodenbelag sichtbar bleibt, beispielsweise auf einem Teppichboden. Es empfiehlt sich daher, die Schnittkanten zu schleifen oder, besser noch, zu lackieren.

In Bezug auf die Verlegerichtung kann zusammengefasst gesagt werden, dass diese in jedem Raum wechseln kann. Bei Glastüren, Glaswänden oder temporären Abtrennungen sollte auf gleiche Verlegerichtung geachtet oder diese mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.