Glasfaser-Systeme zur Riss-Sanierung sind Stand der Technik
Das Sanieren, also das kraftschlüssige Festlegen von Rissen, Scheinfugen und Arbeitsfugen in mineralischen Estrichen mit Sanierklammern und 2-Komponenten-Kunstharzmaterial ist eine Regel des Fachs. Seit Jahrzehnten wird diese unter anderem in den Kommentaren zur DIN 18356 „Parkettarbeiten“, DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ und DIN 18352 „Fliesen und Plattenarbeiten“ beschrieben.
Der versierter Boden- und Parkettleger zeigt sich geübt im Umgang mit Sanierklammern und Kunstharzmaterial (Bild 1).
Die Technik ist – wenn auch aufwendig – bewehrt und wie beschrieben, den Regeln des Fachs entsprechend. In den vergangenen Jahren wurden allerdings auch Alternativen entwickelt, die unter Einsatz alkaliresistenter (AR) Glasfasern das gleiche Ergebnis liefern.
Bei der Sanierung maroder Altuntergründe mit diesen Fasern, zum Beispiel bekannt unter dem Namen „Arcover“, werden Spachtelmassen lose Fasern zugegeben. Ein anderes Verfahren zur Sanierung von Altuntergründen ist der Einsatz von AR-Glasfasermatten oder auch unidirektionale AR-Glasfasergelegen. Unterschiedlichste Systeme entsprechen hier bereits dem Stand der Technik.
Seit einiger Zeit sprechen namhafte Verlegewerkstoffanbieter zur Riss-Sanierung neue Systemempfehlungen aus, beispielsweise „Rissbrücke; Glasfaser-Rissarmierung im System“ oder „rissüberbrückender Verbundausgleich“.
Wesentlich für diese Empfehlungen sind hochwertige, kunststoffvergütete, einerseits standfeste und andererseits selbstverlaufende Spachtelmassen sowie der Einsatz alkaliresistenter Glasfasermatten kombiniert mit AR-Glasfasergelegen.
Seit nunmehr zwei Jahren beobachten wir die Entwicklung am Markt und haben in dieser Zeit flächendeckend in Deutschland Boden- und Parkettleger befragt, ob einerseits eines der Systeme angewendet wird und welche Erfahrungen hiermit vorliegen.
Tatsächlich ist es so, dass bundesweit die Sanierung von Rissen, Scheinfugen und Arbeitsfugen nach diesen Systemen praktiziert werden. Erstaunt hat uns die Aussage, dass es bisher keine nachteiligen oder negativen Erfahrungen hierzu gibt. Die Anwender dieser speziellen Sanierungssysteme scheinen rundum zufrieden zu sein.
Praxistauglichkeit geprüft
Die durchweg positiven Stimmen zu den alternativen Sanierungssystemen hat uns veranlasst, diese im Rahmen eines Testobjektes auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.
Bei der Sanierung des Fußbodens – einem konventionell eingebauten schwimmenden Zementestrich – innerhalb eines Wohnhauses wurden die Risse, Schein- und Arbeitsfugen mit „Glasfaser-Rissarmierung im System“ saniert, also festgelegt oder besser überbrückt.
Nach dem Zuschneiden der AR-Glasfasermatte und des Glasfasergeleges wurde zuerst die flächig grundierte Arbeitsfuge innerhalb der Türlaibung mit standfester Spachtelmasse gleichmäßig vorgespachtelt (Bilder 2 und 3).
Sodann wurde das gut 80 cm lange Glasfasergelege mit den Fasersträngen quer zur Arbeitsfuge sowie mit der Folienseite nach oben in die frische Masse eingelegt (Bilder 4 und 5).
Nach Abbinden der standfesten Spachtelmasse wurde die Folie vorsichtig abgezogen und die Fläche nochmals mit einem Dispersionsvorstrich als Haftbrücke vorgestrichen (Bild 6).
Im Anschluss daran ist im Türlaibungsbereich eine AR-Glasfasermatte deckungsgleich aufgelegt worden. Danach erfolgte die flächige Spachtelung des Altuntergrundes mit einer kunststoffvergüteten, ebenfalls mit losen AR-Glasfasern armierten, selbstverlaufenden Nivelliermasse (Bilder 7 und 8).
Der Verlauf der zementären Ausgleichsmasse war auch mit der Zugabe von 250 g alkaliresistenter, loser Glasfasern (1 %) bemerkenswert gut, so dass bei entsprechenden Schichtdicke von rund 5 mm der Altuntergrund topfeben hergestellt werden konnte.
Mit Beobachtung des Trocknungsverlaufes zeigten sich auch Wochen später keine Haarrisse oder Rissmarkierungen deckungsgleich zu den „alternativ sanierten“ Rissen, Schein- und Arbeitsfugen. Auch der zwischenzeitlich verlegte Kunststoff-Design-Bodenbelag zeigt bei der gegebenen, zum Teil extremen Schräglichteinwirkung in diesen Bereichen „lupenreine“ Übergänge – auch heute noch, gut zwei Monate nach der erfolgreichen Sanierung.
Was sagt die Norm?
- Auch wenn in den Erläuterungen zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ Glasfaser-Systeme zur Riss-Sanierung nicht erwähnt werden, können sie doch Stand der Technik sein.
- Grundsätzlich ist das kraftschlüssige Festlegen von Rissen, Schein- oder Arbeitsfugen eine besondere Leistung.
- In den Erläuterungen zur DIN 18365 heißt es unter 4.2.9 u. a.: „Das Schließen und/oder Abdecken solcher Fugen gehört nicht zur Leistung des Auftragnehmers für Estricharbeiten und auch nicht zur Leistung des Auftragnehmers für Bodenbelagarbeiten.
Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, ob er das Schließen und/oder Abdecken selbst durchführen oder ob er dem Auftragnehmer der Estricharbeiten oder dem Auftragnehmer der Bodenbelagarbeiten für diese Leistungen einen Zusatzauftrag erteilen will.Entweder bedarf es der Beschreibung für diese besondere Leistung in einer gesonderten Position im Leistungsverzeichnis oder die Vergütung ist vor Durchführung dieser speziellen Teilleistung vor Arbeitsbeginn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.“
Fazit
Die positiven Aussagen der befragten Boden- und Parkettleger in Deutschland zu alternativen Risssanierungssystemen in Verbindung mit alkaliresistenten Glasfaserprodukten, sind zu bestätigen. Objektbezogen und in Abhängigkeit der Situation stellen sie zur Untergrundsanierung „die bessere Alternative“ dar.
Werden für die Risssanierung AR-Glasfasergelege und AR-Glasfasermatte verwendet und gegebenenfalls auch zusätzlich vollflächig lose AR-Glasfasern der Spachtel- oder Nivelliermasse beigegeben, sind Schichtdicken von mindestens fünf Millimeter erforderlich, um anwendungstechnisch einwandfrei arbeiten zu können und die positiven Eigenschaften der Glasfaservergütung zu aktivieren.
Dass bei der Verwendung von AR-Glasfasergelege und/oder AR-Glasfasermatte die Rakeltechnik nicht praktiziert werden kann, erklärt sich von selbst. Der Einsatz/die Verwendung einer Stachelentlüftungsrolle ist dagegen für die Perfektion der Oberfläche empfehlenswert.
Besonders bei maroden Altuntergründen, die zudem Risse, Schein- und Arbeitsfugen zeigen und eine Nivellierung der Oberfläche erfordern, ist der Einsatz eines Glasfaser-Riss-Sanierungssystems vorteilhaft, insbesondere wenn ohnehin ein Glasfaserarmierung-Verbundsystem für die Fläche geplant ist, um den Altuntergrund zu „retten“.
Aus unserer Sicht zeichnet sich hier der Stand der Technik ab. Es wird deutlich, dass nicht überall alte, bewehrte Anwendungstechnik, wie die Risssanierung mit Sanierungsklammern und 2-Komponenten-Kunstharz, ihre Berechtigung hat.